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Das "Kleingedruckte":



Informationen zur Teilnahme an Veranstaltungen der VHS Werne                                    (hier als PDF)

 

Auskunft

montags - donnerstags    08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, freitags  08:30 - 13:00 Uhr

Beratung

Zu den Öffnungszeiten. Gespräche mit R. Ruß oder M. Hahn verlangen ggf. eine Terminabsprache - rufen Sie bitte an! Nutzen Sie die Beratung „bei Unsicherheit" vor einer Anmeldung!

Anmelden - wie?

Anmeldungen sind persönlich, telefonisch, per Fax, Anmeldekarte, -liste, Post, E-Mail oder über die Homepage der VHS möglich. Sie sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Gebühr lt. Gebührensatzung.

Anmelden - (bis) wann?

Ab Erscheinen des Programmheftes oder der Veröffentlichung im Internet ist eine Anmeldung möglich, solange Plätze frei sind und ggf. Vorkenntnisse stimmen. Ein Kursbesuch ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. Als Weiterlerner z.B. in einem Sprachkurs können Sie sich bereits zum Ende des Semesters über den Voranmeldebogen einen Platz für den nächsten Kurs sichern. Ein Einstieg nach Kursbeginn ist nur nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle möglich.

Vormerken

Sie können sich je nach Kapazität auch für einige Tage unverbindlich einen Platz reservieren lassen.

Probeweiser Kursbesuch

„Schnuppern" ist in der Regel nur in Sprachkursen möglich, um die Kenntnisse zu überprüfen und eine passende Kurszuordnung zu finden. Nutzen Sie daher „bei Unsicherheit" vor einer Anmeldung die Beratung.

Mindestalter

Das Mindestalter bei der Teilnahme an Veranstaltungen der VHS Werne beträgt grundsätzlich 16 Jahre, ausgenommen sind speziell angebotene Kinderkurse. In Einzelfällen entscheidet die Leitung.

Gebühren

Die Gebühren sind entsprechend der Gebührensatzung ausgeschrieben. Ab 10 Teilnehmern gilt die günstigere Gebühr, bei weniger als 10 Teilnehmern die Unterzahlgebühr.

Zusatzgebühren

In einigen unserer Kurse entstehen Zusatzgebühren für Unterrichtsmaterialien, Kopien und anderes. Zusatzgebühren werden beim jeweiligen Angebot ausgewiesen. Sie können nicht ermäßigt werden.

Ermäßigung

Anspruch auf eine Ermäßigung, die 20% der Kursgesamtgebühr beträgt, haben: Schüler, Studenten, Auszubildende, frw. Bundes- und Wehrdienstleistende, FSJler, Inhaber von Ehrenamtskarten, Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB XII und Angehörige der Bedarfsgemeinschaft gegen Vorlage entsprechender Bescheinigungen. Ausgenommen von der Ermäßigung sind Studienreisen, Exkursionen, Besichtigungen, Einzelveranstaltungen, Vorträge, EDV-Angebote und nicht förderfähige Kurse.

Barzahlung

Bankeinzug

Die Teilnehmergebühr wird bar in der Geschäftsstelle entrichtet oder per Lastschrift eingezogen. Die durch Mitteilung der Bankverbindung erteilte Abbuchungsermächtigung gilt nur einmalig. Die Gebühr wird erst abgebucht, wenn feststeht, dass die Veranstaltung stattfindet. Kosten, die durch fehlerhafte Kontoangaben des Teilnehmers, ungerechtfertigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontendeckung entstehen, gehen zu Lasten des Kontoinhabers.

Einzelveranstaltungen

Eine vorherige Anmeldung ist, soweit nicht anders angekündigt, auch für Einzelveranstaltungen erforderlich.

Teilnehmerzahl

Die Kurse, Seminare und Lehrgänge der VHS können gefördert nur durchgeführt werden, wenn sich mindestens 10 Personen verbindlich angemeldet haben. Bei einer Teilnehmerzahl unter 10 gilt die erhöhte Gebühr. Bei einer vorgegebenen Höchstteilnehmerzahl erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge der verbindlichen Anmeldungen.

Teilnehmerbegrenzung

Im Interesse Ihres Lernerfolges ist es notwendig, die Personenzahlen bei bestimmten Kursen zu begrenzen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich so früh wie möglich anzumelden. Über die maximale Teilnehmerbegrenzung entscheidet die VHS.

Kurs belegt

Falls der von Ihnen ausgewählte Kurs belegt sein sollte, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Nach Möglichkeit bieten wir Ihnen einen Parallelkurs oder eine vergleichbare Veranstaltung an.

Unterrichtsausfall

Bei überraschendem Unterrichtsausfall werden Sie von der Geschäftsstelle soweit möglich telefonisch verständigt. Ausgefallene Unterrichtseinheiten werden in der Regel nachgeholt, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Ab 25% Ausfall erfolgt eine anteilige Rückerstattung.

Kursabsetzung, Kursabsage

Ein Kurs findet in der Regel statt, wenn sich für den Kurs 10 Teilnehmer angemeldet haben. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, wird die VHS diese Kurse vor Kursbeginn absetzen. In einem solchen Fall werden Sie informiert. Nur bei ausreichenden und rechtzeitigen Anmeldungen können geplante Kurse stattfinden. 

Änderungen

Änderungen des Programms, der Veranstaltungsorte und der Gebühren können vorkommen und bleiben vorbehalten. Bitte beachten Sie die Ankündigungen im Internet und in der Tagespresse.

Rückzahlung

Für Kurse, die nicht zustande kommen, wird eine schon gezahlte Gebühr erstattet.

Teilnahmebestätigung

Eine Teilnahmebestätigung stellen wir Ihnen nach Kursende nur auf Wunsch aus.

Verhinderung

Verhindert kann jeder einmal sein. Ihr Kursleiter freut sich in diesem Fall über eine Nachricht und weiß damit gleichzeitig, dass Sie wiederkommen werden. 

Bildungsurlaub

Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitnehmer-Weiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr.  Nähere Information dazu erhalten Sie in der Geschäftsstelle. Selbstverständlich können an den Seminaren auch Personen teilnehmen, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben.

Studienreisen

Exkursionen

Bei Studienreisen und Exkursionen gibt es ggf. von den vorher genannten Regelungen Abweichungen. Informieren Sie sich in der Geschäftsstelle. Bei Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, tritt die VHS nur als Vermittler auf. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen des Veranstalters.

Abmelden, Stornieren

Eine Abmeldung ist stornofrei bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einem Rücktritt des Teilnehmers bis zu 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Kursgebühr fällig, bei einem späteren Rücktritt die volle Kursgebühr. Sagt der Anmeldende die Teilnahme an einer Veranstaltung nach Veranstaltungsbeginn krankheitsbedingt oder wegen beruflicher Verpflichtungen ab und belegt dies mit einem ärztlichen Attest bzw. Arbeitgebernachweis, so wird die zu zahlende Gebühr für 2 Folgesemester gutgeschrieben. Abweichend von den vorstehenden Regelungen wird für die Abmeldung von einer Veranstaltung im Rahmen der Arbeitnehmerweiterbildung bei einer nachgewiesenen Nichtgenehmigung der Teilnahme durch den Arbeitgeber keine Bearbeitungsgebühr fällig.

Datenschutz

Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes werden beachtet. Name und Bankverbindung werden zur Entgeltabrechnung in einer Datei gespeichert. Eine Datenübermittlung erfolgt nur an das einziehende Bankinstitut. Für statistische Zwecke erfolgt eine anonyme Datenauswertung.

Rollstuhlfahrer

Im Alten Amtsgericht steht Ihnen ein Aufzug zur Verfügung.

Hausordnung

Haftung

Die VHS führt ihre Lehrgänge und Kurse in verschiedenen Räumlichkeiten der Stadt Werne durch. Wir bitten Sie, die geltenden Hausordnungen zu beachten. Die Teilnahme an Kursen der VHS ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle, Diebstähle, Verluste oder sonstige Schäden übernimmt die Volkshochschule keinerlei Haftung.

Eingang / Parken am Alten Amtsgericht

Bei Veranstaltungen wochentags ab 18 Uhr und generell an Wochenenden bitte den Hintereingang benutzen. Kostenfreie Parkplätze stehen ab 16 Uhr hinter dem Alten Amtsgericht zur Verfügung, Einfahrt unmittelbarer an der Kreuzung zur B54 (Hinweisschild Volkshochschule).

Nicht Rauchen

In unseren Unterrichtsgebäuden ist das Rauchen nicht gestattet.

Tiere

In unseren Unterrichtsgebäuden ist das Mitbringen von Tieren nicht gestattet.